Kreislaufwirtschaftsgesetz in Deutschland muss gemeinnützige Sammler stärken
Anfang Februar wurde in Deutschland ein Gesetzesentwurf zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgelegt, der die EU-Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umsetzt. Der deutsche Dachverband der gemeinnützigen Textilsammler FairWertung begrüßt den Vorschlag und betont die Rolle seiner Mitglieder.
Was auf EU-Ebene passiert, ist eine Sache. Wie genau und ambitioniert EU-Vorgaben und -Richtlinien ihren Eingang in die nationale Gesetzgebung finden, obliegt den einzelnen Mitgliedsstaaten. Was die Novellierung der EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) betrifft, so geht etwa Frankreich mit einem Gesetzestext, der Re-Use und die Sozialwirtschaft bevorzugt behandelt, mit gutem Beispiel voran (lesen Sie weiter). In Slowenien wird währenddessen sektor- und disziplinübergreifend zusammengearbeitet, um eine konsequente Umstellung zur Kreislaufwirtschaft zu bewerkstelligen (mehr dazu). Und in Deutschland wurde erst Mitte Februar eine entsprechende Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG, zum Gesetzestext – ohne Novelle) im Bundeskabinett verabschiedet.
Instrumente zur Förderung der Kreislaufwirtschaft von Alttextilien
FairWertung, der deutsche Dachverband der gemeinnützigen Textilsammler mit etwa 130 Mitgliedsorganisationen, begrüßt den vorliegenden Gesetzesentwurf. Thomas Ahlmann, Geschäftsführer von FairWertung: „Der Entwurf enthält viele Instrumente, die eine bessere Kreislaufwirtschaft von Alttextilien befördern können. Notwendig sind jetzt Maßnahmen, die das bestehende, gut funktionierende Erfassungssystem stützen sowie die Entwicklung von innovativen Technologien im Recycling voranbringen.“
Maßnahmen zur Stärkung gemeinnütziger Sammler
In Deutschland – so wie auch in Österreich – kommt gemeinnützigen Organisationen und sozialwirtschaftlichen Beschäftigungsgesellschaften bei der Erfassung und Verwertung von Textilien eine Schlüsselrolle zu, denn sie haben eine große Marktrelevanz und fachliche Expertise. Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen oder multiplen Vermittlungshemmnissen ist – neben dem hohen ökologischen Nutzen durch möglichst lokale Wiederverwendung – die soziale Kernaufgabe dieser Betriebe. FairWertung fordert daher, dass sie von zusätzlichen Kosten, wie den Entsorgungskosten für den über Kleidersammlungen erfassten Restmüll (Fremd- und Störstoffe in Containersammlungen) sowie den Entsorgungskosten für nicht mehr verwertbare Reste aus Sozialkaufhäusern, befreit oder anteilig an den kommunalen Abfallgebühren beteiligt werden.
Obhutspflicht mit Anreizen statt Bürokratie umsetzen
Das KrWG beinhaltet auch eine Obhutspflicht, die die Vernichtung von unverkaufter oder nicht funktionstüchtiger Ware, etwa Retourenware, verbieten soll (mehr zu diesem Aspekt). Hier sollten Anreize helfen – wie eine Reihe anderer Organisationen fordert deshalb auch FairWertung die Neuregelung der Umsatzbesteuerung bei Sachspenden an gemeinnützige Organisationen. Warenspenden sollten gegenüber einer Vernichtung finanziell unbedingt besser gestellt werden, indem die Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage für solche Warenspenden mit 0,- Euro angesetzt wird.
Einführung der Pflicht zur Getrenntsammlung: Frist voll ausschöpfen
Mit 1. Jänner 2025 endet die Frist zur Einführung der Pflicht zur Getrenntsammlung von Alttextilien. Geht es nach der FairWertung, so sollte diese voll ausgeschöpft werden, um langfristig gangbare Lösungen für das immer dringlicher werdende Problem des Anstiegs von Textilien minderer oder schlechter Qualität zu finden. Denn obwohl das System zur Erfassung von Alttextilien in Deutschland sehr gut ausgebaut und etabliert ist, sehen sich die Textilsammler durch die Auswirkungen der Fast Fashion mit kaum mehr bewältigbaren Sammelmengen konfrontiert. Während Kosten für die Sammlung und Vorbereitung zur Wiederverwendung gut erhaltener Ware durch deren Verkauf gedeckt werden kann, ist das Einsammeln und Weiterverwerten von minderwertigen Textilien bereits seit langem nicht kostendeckend. Deren Anteil wird jedoch durch die kommende europaweite Getrenntsammlung von Alttextilien noch einmal deutlich zunehmen – Schätzungen gehen von über 1 Million Tonnen nicht mehr tragbarer Textilien zusätzlich aus.
Ganze textile Kette im Fokus
Um eine wirklich nachhaltige Lösung zu finden, muss man schon beim Kleidungsdesign beginnen und die ganze textile Kette betrachten. Das Zeitalter der Fast Fashion muss beendet werden, ökologisch nachhaltige Modelle müssen nachrücken, denen es gelingt, qualitativ hochwertige, fair und nachhaltig produzierte Textilien möglichst lange in Verwendung zu halten. Dafür setzt sich RepaNet in Österreich ein.
Und auch hierzulande steht die Überarbeitung des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) an, um die Vorgaben von EU-Seite umzusetzen. Dass hier die Sozialwirtschaft besonders gefördert wird und dass echte Kreislaufwirtschaft durch den Fokus auf Re-Use – prioritär ganz klar vor Recycling, so auch in der Abfallhierarchie – angekurbelt wird, wird der Kern unserer Bemühungen sein.